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| Besondere Geschäftsbedingungen für den Handel der CronideSoft AG |
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§1 Umfang und Geltungsbereich
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Diese "Besondere Geschäftsbedingungen für den Handel" gelten für
den Handel mit Hardware, Software und sonstigen Waren der CronideSoft
AG, im weiteren Gesellschaft genannt. Vereinbarungen einzelner
Aufträge können diese "Besondere Geschäftsbedingungen
für den Handel" erweitern oder weiter einschränken. Diese
Geschäftsbedingungen gelten ohne besonderen Hinweis auch für
alle weiteren Aufträge eines Kunden. Allgemeine
Geschäftsbedingungen eines Kunden, die in einzelnen
Bestimmungen von diesen Bedingungen abweichen, werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn sie von der Gesellschaft ausdrücklich
in schriftlicher Form anerkannt werden. Das Erbringen von Leistungen
und Lieferungen ohne diese schriftliche Form begründet nicht
die stillschweigende Anerkennung der Geschäftsbedingungen des
Kunden.
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Die "Besondere Geschäftsbedingungen für den Handel" der
CronideSoft AG bauen auf den Allgemeine Geschäftsbedingungen
der CronideSoft AG auf und ergänzen diese.
§2 Vertragsabschluss
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Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche oder mündliche
Auftragsbestätigung durch die Gesellschaft oder die Annahme der
Ware durch den Kunden zustande.
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Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der
schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
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Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
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Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so ist die Gesellschaft
berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des
Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu
fordern. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens,
behält die Gesellschaft sich das Recht vor, diesen geltend zu
machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist
die Gesellschaft berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr
des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem
Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs
hat der Käufer an die Gesellschaft Ersatz für die
entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal
EURO 50,- zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich
in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder
ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich
hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu
machen.
§4 Lieferfrist
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Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der
Auftragsbestätigung.
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Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller
der Gesellschaft die für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
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Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B.
Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von
uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse
werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst
mitteilen.
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Gerät die Gesellschaft mit der Lieferung in Verzug, so ist die
Schadensersatzpflicht der Gesellschaft im Falle leichter
Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren
Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche
bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht.
§5 Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
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Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und
Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
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Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma
kann die Gesellschaft nach Ihrem Ermessen bestimmen, sofern der
Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
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Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den
Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben
wird. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten
trägt. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch
eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder
Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend
dem Verkäufer mitzuteilen, um Ansprüche gegen den
Verkäufer geltend machen zu können.
§6 Umtausch
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Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher
Belieferung. Ein von der Gesellschaft schriftlich bestätigter
Kulanzumtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer
Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet, soweit
nicht anders vereinbart.
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Mit Öffnen der Verpackung von Software erkennt der Käufer den
Urheberrechtsschutz an. Der Umtausch von Software bei geöffneter
oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen, es sei
denn, die Datenträger sind defekt oder nicht lesbar.
§7 Eigentumsvorbehalt
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Die Gesellschaft behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur
vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag
einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten,
Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers ist die Gesellschaft berechtigt, die
Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in
der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom
Vertrag.
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Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer
die Gesellschaft unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
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Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird
stets für die Gesellschaft vorgenommen. Wird die Kaufsache mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung.
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Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt, so erwirbt die Gesellschaft das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen
vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des
Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns
anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
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Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen
gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der
Weiterveräußerung in Höhe des Fakturaendbetrages an
uns ab.
§8 Gewährleistung / Haftungsausschluss
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Die Gesellschaft gewährleistet für eine Dauer von 6 Monaten ab
Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen
Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für
normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gebrauchte Ware wird unter
Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.
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Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden,
die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung,
Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere
für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder
-spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche
gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand,
Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen,
Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software
und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei
denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht
ursächlich für den gerügten Mangel sind.
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Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder
Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche
Bestätigung der Gesellschaft oder durch Personen vornehmen
läßt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern die
Störung damit im Zusammenhang stehen kann.
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Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn
Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen;
andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche
ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend
die §§ 377, 387 HGB.
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Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Gesellschaft nach Ihrer
Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt.
Um Datenverlusten in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware
vorzubeugen, empfehlen wir die Durchführung regelmäßiger
Datensicherungen, da eine Haftung für derartige
Mangelfolgeschäden ausgeschlossen wird. Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Verursachung.
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Ist die Gesellschaft zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage,
schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung
mindestens einmal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw.
Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist
der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des
Kaufvertrages zu verlangen.
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Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende
Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund -
ausgeschlossen. Die Gesellschaft haftet deshalb nicht für
Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden
sind; insbesondere haftet die Gesellschaft nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der
Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche
nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für
die Wiederherstellung von Daten haftet die Gesellschaft nicht, es
sei denn, dass die Gesellschaft den Verlust vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer
sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass
die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
§9 Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
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Die Gesellschaft kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der
Gesellschaft eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des
Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des
Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere
konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.
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Wenn die Gesellschaft vom Vertrag zurücktritt oder wenn die
Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der
Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere
Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung
von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung
mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass
Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines
außergewöhnlich hohen Schadens, behält sich die
Gesellschaft das Recht vor, diesen geltend zu machen.
§10 Software
Für Lieferung von Software gelten über die Bedingungen der
Gesellschaft hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen
des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der
Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
§11 Verwendung von Kundendaten
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen
mit den Kunden betreffen, gemäß dem
Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
§12 Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen
des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn /
Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten
einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung
berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
§13 Allgemeine Bestimmungen
Im weiteren gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen der
CronideSoft AG
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